Compliance
Das Thema Compliance wird von Getzner sehr ernst genommen und die Einhaltung von Gesetzen und internen wie externen Regeln ist Teil der Unternehmenskultur. Dabei wird unter dem Begriff „Compliance“ nicht nur die klassische Korruptionsbekämpfung verstanden, sondern auch beispielsweise die Einhaltung von diversen wettbewerbsrechtlichen Regelungen (insbesondere Kartellrecht) oder von Sanktionen und Embargos sowie der Schutz personenbezogener Daten. Getzner setzt dementsprechend auf nachhaltiges, wirtschaftliches Handeln und ist auch dem Schutz der Umwelt und der Ressourcen verpflichtet. Gleichermaßen bedeutsam ist für Getzner natürlich die Einhaltung ethischer, sozialer und rechtlicher Belange.
Für die Abgabe von Compliance-Meldungen bietet Getzner verschiedene Möglichkeiten an:
- Telefonisch oder persönlich bei den Compliance-Beauftragten, den jeweiligen Vorgesetzten oder einer Ansprechperson bei Getzner
- Per Mail an die Compliance-Mailadresse
- über das Online-Hinweisgebersystem "EQS Integrity Line"– eine Meldung über das Hinweisgebersystem kann auch vollkommen anonym erfolgen.
Die Bedeutung der Compliance für Getzner spiegelt sich auch in verschiedenen Richtlinien wider, wie beispielsweise dem Verhaltenskodex der Getzner Werkstoffe-Gruppe als Kernelement der Compliance-Organisation oder dem Lieferanten-Verhaltenskodex. Im Verhaltenskodex sind die wesentlichsten Grundsätze festgelegt, die für sämtliche Aktivitäten von Getzner Gültigkeit haben – von den Themen Menschenrechte, Diskriminierung, Umwelt über Korruption, Bestechung bis hin zu kartellrechtlichen Regelungen.
Auch die Mitarbeitenden von Getzner verpflichten sich dazu, die Grundsätze des Verhaltenskodex entsprechend einzuhalten. Führungskräfte gehen den Mitarbeitenden bei der Umsetzung des Verhaltenskodex mit gutem Beispiel voran und leben integres Verhalten vor.
Meldewesen
Getzner ist sich bewusst, dass die Möglichkeit, Compliance-Verstöße zu melden, ein zentrales Element einer guten Compliance-Organisation ist. Es ist Getzner wichtig, mögliches Fehlverhalten beziehungsweise Verstöße rasch aufzudecken, um den Schaden für Getzner selbst, die Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner und Kundinnen oder Kunden zu reduzieren. Whistleblowing, also das Melden von Fehlverhalten, ist kein „Anschwärzen“, sondern die Weitergabe von Informationen über Fehlverhalten oder Missstände, um diese zu beseitigen.
Wenn der Verdacht auf einen Compliance-Verstoß besteht (darunter versteht man einen Verstoß gegen geltendes Recht oder den Getzner-Verhaltenskodex), kann und sollte dieser möglichst detailliert an Getzner gemeldet werden (Details zum Verstoß, Hintergründe, Tathergang sowie Namen, Daten, Orte, sonstige Informationen und vorhandene Dokumente). Für die Abgabe von Meldungen bietet Getzner verschiedene Möglichkeiten an: persönlich, telefonisch, per Mail oder über das Online-
Hinweisgebersystem (siehe unten).
Der oder die Meldende muss bei Abgabe seiner Meldung immer im guten Glauben sein, also im Zeitpunkt der Meldung davon ausgehen, dass der Inhalt der Meldung wahr ist. Eine Meldung darf nie missbräuchlich abgegeben werden. Das wäre dann der Fall, wenn bekannt ist, dass ein gemeldeter Sachverhalt unwahr ist. Es ist natürlich möglich, dass die darauffolgende Untersuchung ergibt, dass kein Compliance-Verstoß vorliegt. In diesem Fall hat der oder die Meldende natürlich keine negativen Konsequenzen zu befürchten (solange es sich nicht um eine missbräuchliche Meldung gehandelt hat).
Im Falle von missbräuchlichen Meldungen wird darauf hingewiesen, dass sich die hinweisgebende Person gegebenenfalls sogar strafbar macht, wenn sie wissentliche unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.
Alle Meldungen werden nach Eingang von den Getzner-Compliance-Beauftragten sorgfältig geprüft und es werden gegebenenfalls entsprechende Folgemaßnahmen eingeleitet. Dabei wird großen Wert auf Vertraulichkeit gelegt und es werden nur diejenigen Personen / Stellen involviert, die für eine Aufklärung des Sachverhalts unbedingt notwendig sind.
Nach spätestens drei Monaten erhält der oder die Meldende eine Rückmeldung zu den gegebenenfalls getroffenen Folgemaßnahmen.
Keine negativen Konsequenzen
In Übereinstimmung mit der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019) und den entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen stellt Getzner sicher, dass Hinweisgebende nie mit negativen Folgen welcher Art auch immer rechnen müssen (solang die Meldung nicht missbräuchlich erfolgt).
Alle Kontaktmöglichkeiten
EQS Integrity Line - anonymes Hinweisgebersystem
Hinweise können über das Online-Hinweisgebersystem "EQS Integrity Line" einfach und auf Wunsch anonym eingereicht werden.
Telefonisch oder persönlich
Meldungen können persönlich oder telefonisch bei den Compliance-Beauftragten gemacht werden:
- Florian Kiefer
- Katharina Pröll-Liegl
Eine persönliche Meldung ist zudem bei dem/der jeweiligen Vorgesetzten bzw. dem/der Ansprechpartner:in bei Getzner möglich.
Per Mail
Ein Verdacht auf einen Compliance-Verstoß kann schriftlich per Mail an die Compliance-Adresse compliance@getzner.com gemeldet werden.